Nachtrag I zum E-Postbrief

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Ein Nachtrag zu meinem Eintrag über den E-Postbrief. Da überall von “qualifizierter elektronischer Signatur” die Rede ist, möchte ich gern auf Folgendes hinweisen: Lässt sich der Benutzer ein Zertifikat zum zusätzlichen Verschlüsseln und Signieren erzeugen, so darf man sich ob der Güte dieses Schlüssels nicht täuschen. Es handelt sich dann nämlich nicht um eine qualifizierte elektronische Signatur nach Signaturgesetz. So leicht erlesbar aus der Leistungsbeschreibung E-Postbrief; dort heißt es unter den “Zusatzleistungen”:

"Persönlich signiert: Der Absender signiert die Nachricht zusätzlich mit seinem privaten Schlüssel. Da der private Schlüssel eine eindeutige Zuordnung zu einem Nutzer ermöglicht, erhöht dies den Grad der Authentifizierung.

Die eingesetzten Verschlüsselungsverfahren erfüllen allerdings nicht die Voraussetzungen einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG), so dass gesetzlich vorgesehene Schriftformerfordernisse nicht erfüllt werden."

Schade, so hat die Post noch eine Möglichkeit mit ihrem Produkt zu punkten verpasst und lässt den Ball ins Seitenaus rollen.