Daniel Brunner: Mein Blog: Posts tagged 'Recht'urn:https-www-dbrunner-de:-tags-Recht-html2018-11-01T08:31:03ZZitat des ehemaligen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden M.urn:https-www-dbrunner-de:-blog-2018-11-01-zitat-des-ehemaligen-stellvertretenden-fraktionsvorsitzenden-m2018-11-01T08:31:03Z2018-11-01T08:31:03ZDaniel Brunner
<p>Zur Illustration des Zusammenspiels von Poltik und Wirtschaft und den Einstellungen von führenden Politikern zu Interessenkonflikten gibt es in einer <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/07/es20070704_2bve000106.html">Entscheidung</a> des Bundesverfassungsgerichts einen schönen Beleg. Hintergrund war die Organklage von neun Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegen § 44a Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes. In diesem ist festgelegt, dass die Abgeordnetentätigkeit im Mittelpunkt der Tätigkeit steht. Darüberhinaus wehrten sich die Antragsteller gegen die Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte. Im Ergebnis wurden die Anträge am 4. Juli 2007 zurückgewiesen. In der Begründung findet sich ab Randnummer 225 ein bemerkenswertes Zitat eines Antragstellers und eine erhellende Einschätzung des Gerichts hierzu.</p>
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<p>Der Antragsteller zu 5), in der Entscheidung mit “M.” abgekürzt, laut Randnummer 225 ehemaliger stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU, erläuterte in der mündlichen Verhandlung, weshalb die Verpflichtung zur Offenlegung ihm nicht zuzumuten sei (Randnummer 226):</p>
<blockquote>
<p>Ich gehöre heute einer großen internationalen Anwaltssozietät an. Ich bin in dieser Sozietät auf, wie wir es etwas salopp sagen, ein halbes Dezernat gesetzt, das heißt, von mir wird nur die Hälfte der Arbeitszeit erwartet, die auch von den übrigen Partnern gleichen Status´ erwartet wird. Würde ich ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag, würde ich auf einen normalen Partnerstatus angehoben, mit entsprechenden Auswirkungen auf meine Einkünfte. … Wir haben das Mandat für den Börsengang der RAG. Dieses Mandat haben wir bekommen, erstens weil wir es können, zweitens weil fast alle anderen großen Kanzleien conflicted waren, und drittens, weil ich in der Kanzlei bin. Aber in der Reihenfolge. Dieses Mandat haben wir bekommen im Frühjahr 2004, zu einem Zeitpunkt, wo über die Frage, ob dieses Unternehmen jemals an die Börse geht, überhaupt noch nirgendwo nachgedacht worden ist, außer in einem ganz kleinen Kreis in dem Unternehmen unter unserer Beteiligung. Wenn ich zu dem damaligen Zeitpunkt den Verhaltensregeln von heute unterlegen hätte, hätte ich veröffentlichen müssen - oder angeben müssen, zunächst dem Bundestagspräsidenten, und der hätte veröffentlichen müssen – die Tatsache, dass ich einen Börsengang begleite, mit einer Branchenbezeichnung eines Unternehmens, das im Bereich der Chemieindustrie, der Kraftwerksindustrie und der Kohleförderung tätig ist. Da hätte niemand in Deutschland irgendwo googlen müssen, um festzustellen, um welches Unternehmen es sich handelt. Das Thema wäre sofort erledigt gewesen; ich hätte dieses Mandat entweder gar nicht annehmen dürfen, und wenn ich es angenommen hätte und den heute geltenden Regeln hätte nachkommen wollen und müssen, hätte ich unmittelbar danach das Mandat entzogen bekommen. … Was habe ich daraus für Konsequenzen gezogen? Ich habe sehr frühzeitig wenigen Kollegen, aber Kollegen, die es wissen mussten, gesagt, dass ich mich an einer möglicherweise stattfindenden Gesetzgebung zum Thema Steinkohleausstieg nicht beteiligen werde, weil ich – ich habe meine Meinung zu dem Thema nie geändert, auch im Zuge dieses Mandats nie geändert, aber weil ich den Anschein eines Konflikts vermeiden will, von vornherein erklärt, ich werde mich an Gesetzgebung zu diesem Thema nicht beteiligen, stehe aber gerne zur Verfügung, dem einen oder anderen auch den einen oder anderen Hinweis zu geben, was wir da eigentlich vorhaben. …</p></blockquote>
<p>Hierzu schreibt das Gericht (Randnummern 227–228):</p>
<blockquote>
<p>Der Antragsteller zu 5) hat damit nicht nur deutlich gemacht, was ohnehin offensichtlich ist, dass nämlich die Mitarbeit eines Mitglieds – besonders einen prominenten Mitglieds - des Deutschen Bundestages in einer Rechtsanwaltskanzlei für diese und für die potentiellen Mandanten mindestens unter anderem deshalb von Interesse ist, weil man sich von dessen politischen Erfahrungen, Verbindungen und Einflussmöglichkeiten etwas verspricht. Er hat auch dargestellt, dass die mit der Übernahme des geschilderten Mandats verbundene Interessenkonstellation ihn veranlasst hat, als Bundestagsmitglied einzelnen Kollegen gegenüber eine Art - parlamentsrechtlich nicht vorgesehener - Befangenheitserklärung dahingehend abzugeben, dass er sein Abgeordnetenmandat in der betreffenden Angelegenheit nicht mehr beziehungsweise nicht mehr in regulären Sitzungen, sondern nur noch in Hintergrundgesprächen mit dem “einen oder anderen” ausüben werde.</p>
<p>Diese Schilderung verdeutlicht den guten Sinn einer gesetzlichen Regelung, die klarstellt, dass im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgeordneten das Abgeordnetenmandat zu stehen hat und der Abgeordnete daher verpflichtet ist, konkrete Interessenkonflikte, die sich für ihn aus entgeltlichen Tätigkeiten außerhalb des Mandats ergeben, durch Nichtübernahme der konfliktbegründenden Tätigkeit statt durch Nichtausübung des Mandats zu vermeiden.</p></blockquote>
<p>Ich finde, dem ist nichts mehr hinzuzufügen.</p>Links zur Patent-Kontroverse (David K. Levine)urn:https-www-dbrunner-de:-blog-2017-06-14-links-zur-patent-kontroverse-david-k-levine2017-06-14T10:38:32Z2017-06-14T10:38:32ZDaniel Brunner
<p>David K. Levine (<a href="https://en.wikipedia.org/wiki/David_K._Levine">englische Wikipedia</a>) hat über viele Jahre Patente sowie “geistiges Eigentum” beforscht und kommt in einer <a href="https://www.aeaweb.org/articles?id=10.1257/jep.27.1.3">Zusammenfassung eines Beitrags</a> zu dem kurz formulierten Ergebnis:</p>
<blockquote>
<p>“The case against patents can be summarized briefly: there is no empirical evidence that they serve to increase innovation and productivity, unless productivity is identified with the number of patents awarded—which, as evidence shows, has no correlation with measured productivity. (…)”</p></blockquote>
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<p>Das Paper aus dem <a href="https://www.aeaweb.org/journals/jep">Journal of Economic Perspectives</a> ist gut zu lesen und auch frei verfügbar (<a href="http://pubs.aeaweb.org/doi/pdfplus/10.1257/jep.27.1.3">PDF hier</a>).</p>
<p>Darüberhinaus pflegt(e) seine Kollegen und er ein paar interessante Linksammlungen, Seiten mit Informationen zu den Themen:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.againstmonopoly.org/">Against Monopoly</a></li>
<li><a href="http://www.dklevine.com/general/intellectual/intellectual.htm">Intellectual Property Page</a></li></ul>
<p>Auf der zuletzt genannten Seite bzw. deren <a href="http://www.dklevine.com/general/intellectual/napster6.htm">Hall of Shame</a> habe ich dieses wunderschöne Zitat über das US Patent Office gefunden:</p>
<blockquote>
<p>Microsoft has patented the <a href="http://patft.uspto.gov/netacgi/nph-Parser?Sect1=PTO1&Sect2=HITOFF&d=PALL&p=1&u=%2Fnetahtml%2FPTO%2Fsrchnum.htm&r=1&f=G&l=50&s1=6,785,865.PN.&OS=PN/6,785,865&RS=PN/6,785,865">idea that “a user may discover and navigate among hyperlinks through the use of a keyboard.”</a> Even if you thought the CIA and FBI are completely and utterly incompetent, you have to grant that U.S. Patent Office takes first prize. There is a rather significant missing reference to prior art in the application: the <a href="http://lynx.browser.org/">Lynx character based web browser</a>. For obvious reasons (no mouse) this browser has always navigated among links using the keyboard - using in fact the same tab key cited in the Microsoft Patent.</p></blockquote>Folgen des Lexmark-Urteilsurn:https-www-dbrunner-de:-blog-2017-06-14-folgen-des-lexmark-urteils2017-06-14T10:18:02Z2017-06-14T10:18:02ZDaniel Brunner
<p>Zum Urteil des Supreme Courts über die Patentklage von Lexmark (gebloggt <a href="/blog/2017/05/31/lexmark-scheitert-mit-einer-patentklage-in-den-usa/">hier</a>) habe ich in der <a href="http://www.lto.de">Legal Tribune Online</a> eine interessante Einordnung <a href="http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/us-supreme-court-urteil-lexmark-drucker-patronen-patentrechte-erschoepfung-welthandel-europa/">gelesen</a>. In dem Beitrag wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung, dass beim Export von Gütern der Patentschutz erschöpft, eine Abkehr der bisherigen Rechtsprechung in den USA sei. Dies habe gravierende Auswirkungen auf den Export patentgeschützter Güter wie Medikamente oder Lizenzverträge soweit sie sich auf die Erschöpfung von Patenten beziehen. Damit wird es für die US-Patenthinhaber schwierig, den Re-Import mit dem Verweis auf das Patentrecht abzuwehren. Zugleich weist der Autor auf die Auswirkungen im internationalen Handel hin und macht deutlich, dass die Frage der Erschöpfung bei Patenten wohl eine der umstrittensten Fragen im Welthandel darstellt.</p>Lexmark scheitert mit einer Patentklage in den USAurn:https-www-dbrunner-de:-blog-2017-05-31-lexmark-scheitert-mit-einer-patentklage-in-den-usa2017-05-31T08:15:51Z2017-05-31T08:15:51ZDaniel Brunner
<p>Ich hatte im Jahr 2015 einmal über Lexmarks Druckerpatronen-“Lizenz” <a href="/blog/2015/02/17/lexmarks-druckerpatronen-lizenz/">gebloggt</a>. Mit dieser sollte erreicht werden, dass rabattierte Patronen direkt wieder an Lexmark zurückgehen, zumindest verpflichtet sich wie gebloggt der Endkunde dazu, diese Patrone nur einmal zu nuzen und sie auch an Lexmark zurückzugeben.</p>
<p>In den USA hat Lexmark nun versucht, das Wiederauffüllen sowie den Reimport gebrauchter Patronen durch andere Unternehmen gerichtlich zu unterbinden. Hierzu bediente sich Lexmark einer Patentklage gegen diese “Remanufacturer”. Diese waberte dann durch die Instanzen und im Ergebnis hat der Supreme Court entschieden, dass die Patentrechte nach dem Verkauf der Patronen (für die im Inland, also den USA, sowie den ins Ausland verkauften) erschöpft sind. Insbesondere stellt der Supreme Court fest, dass die Endkunden-Lizenz möglicherweise ein gültiger und durchsetzbarer Vertrag sein könnte, sich hieraus aber keine patentrechtlichen Ansprüche ableiten lassen.</p>
<p>Man wird sehen, wie die Druckerpatronen-Industrie darauf reagieren wird.</p>
<p>Die Entscheidung des Supreme Courts findet sich <a href="https://www.supremecourt.gov/opinions/16pdf/15-1189_ebfj.pdf">hier</a>. Hingewiesen wurde ich beim Lesen von <a href="https://blog.fefe.de/?ts=a7d3257d">Fefes Blog</a>.</p>
<p><em>Update (2017–06–04)</em> Und hier noch der Link zur Verfahrensseite beim <a href="http://www.scotusblog.com/case-files/cases/impression-products-inc-v-lexmark-international-inc/">SCOTUSblog</a>.</p>