Schwarz-gelber Subventionsabbau
Kleine Vorbemerkung: Im vergangenen Jahr hatte ich mich mehr zufällig als absichtlich mit dem Biersteuergesetz beschäftigt. Es ging hauptsächlich um die Rechtfertigung für die Steuerbefreiung des Haustrunks im Rahmen der Subventionsberichterstattung der Bundesregierung. Diese findet sich seit 1918 in den Regelungen zur Biersteuer und da es sich um eine “Marginalie” handele, sei keine Evaluierung und auch kein Abbau vorgesehen, darüberhinaus bestehen die Gründe für die Einführung (welche waren das noch mal?) weiterhin fort.
Zum 1.7. diesen Jahres trat eine Erweiterung der Umsatzsteuerschuldnerschaft auf steuerpflichtige Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen ab einer Bemessungsgrundlage von 5.000 EUR in Kraft. Dies wollte ich im Original nachlesen.
Also greife ich zur Bundestagsdrucksache 17/5127, in der sich der zugehörige Gesetzentwurf befand. Dabei handelt es sich aber um einen Gesetzentwurf zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen. Irgendwie ging es um sprachliche und sonstige der Rechtsklarheit dienende Veränderungen (Umstellung von Steuerentlastungen auf Steuerbefreiungen und so etwas, soweit ich das verstanden habe). Also nichts, was irgendwie mit Mobilfunk oder integrierten Schaltkreisen zu tun hätte.
Die Veränderung der Umsatzsteuerschuldnerschaft wurde, warum auch immer, vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages während der Beratungen noch in dieses Gesetz eingeschoben. Diese Huckepackgesetzgebund empfinde ich ja schon immer als etwas merkwürdig.
Aber, so denke ich, wenn ich das schon mal in der Hand habe, dann schaue ich doch einfach einmal nach, ob denn nun wenigstens ein bisschen Subventionsabbau um sich gegriffen hat. Das Ergebnis ist wenig überraschend: Im § 23 des Biersteuergesetzes findet sich nach wie vor die Steuerbefreiung für den Haustrunk. Na, das war ja nach Bekunden der Bundesregierung ohnehin nur eine Marginalie, woher soll da die Kraft für eine Änderung kommen?
Kurzer Nachtrag: Der Gesetzentwurf zur Regelung der Verbrauchsteuern war wohl fraktionsübergreifend gewollt. Jedoch sehr fein folgende Anmerkung im Bericht (Bt-Dr. 17/5510, Seite 4):
“Die Fraktion der SPD hat angeregt, zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich darüber zu beraten, warum Schnupftabak kein Tabakerzeugnis im Sinne des Tabaksteuergesetzes sei.”
Irgendwie erinnert mich das sehr an dies.