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Zur Illustration des Zusammenspiels von Poltik und Wirtschaft und den Einstellungen von führenden Politikern zu Interessenkonflikten gibt es in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen schönen Beleg. Hintergrund war die Organklage von neun Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegen § 44a Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes. In diesem ist festgelegt, dass die Abgeordnetentätigkeit im Mittelpunkt der Tätigkeit steht. Darüberhinaus wehrten sich die Antragsteller gegen die Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte. Im Ergebnis wurden die Anträge am 4. Juli 2007 zurückgewiesen. In der Begründung findet sich ab Randnummer 225 ein bemerkenswertes Zitat eines Antragstellers und eine erhellende Einschätzung des Gerichts hierzu.
David K. Levine (englische Wikipedia) hat über viele Jahre Patente sowie “geistiges Eigentum” beforscht und kommt in einer Zusammenfassung eines Beitrags zu dem kurz formulierten Ergebnis:
“The case against patents can be summarized briefly: there is no empirical evidence that they serve to increase innovation and productivity, unless productivity is identified with the number of patents awarded—which, as evidence shows, has no correlation with measured productivity. (…)”
Zum Urteil des Supreme Courts über die Patentklage von Lexmark (gebloggt hier) habe ich in der Legal Tribune Online eine interessante Einordnung gelesen. In dem Beitrag wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung, dass beim Export von Gütern der Patentschutz erschöpft, eine Abkehr der bisherigen Rechtsprechung in den USA sei. Dies habe gravierende Auswirkungen auf den Export patentgeschützter Güter wie Medikamente oder Lizenzverträge soweit sie sich auf die Erschöpfung von Patenten beziehen. Damit wird es für die US-Patenthinhaber schwierig, den Re-Import mit dem Verweis auf das Patentrecht abzuwehren. Zugleich weist der Autor auf die Auswirkungen im internationalen Handel hin und macht deutlich, dass die Frage der Erschöpfung bei Patenten wohl eine der umstrittensten Fragen im Welthandel darstellt.
Ich hatte im Jahr 2015 einmal über Lexmarks Druckerpatronen-“Lizenz” gebloggt. Mit dieser sollte erreicht werden, dass rabattierte Patronen direkt wieder an Lexmark zurückgehen, zumindest verpflichtet sich wie gebloggt der Endkunde dazu, diese Patrone nur einmal zu nuzen und sie auch an Lexmark zurückzugeben.
In den USA hat Lexmark nun versucht, das Wiederauffüllen sowie den Reimport gebrauchter Patronen durch andere Unternehmen gerichtlich zu unterbinden. Hierzu bediente sich Lexmark einer Patentklage gegen diese “Remanufacturer”. Diese waberte dann durch die Instanzen und im Ergebnis hat der Supreme Court entschieden, dass die Patentrechte nach dem Verkauf der Patronen (für die im Inland, also den USA, sowie den ins Ausland verkauften) erschöpft sind. Insbesondere stellt der Supreme Court fest, dass die Endkunden-Lizenz möglicherweise ein gültiger und durchsetzbarer Vertrag sein könnte, sich hieraus aber keine patentrechtlichen Ansprüche ableiten lassen.
Man wird sehen, wie die Druckerpatronen-Industrie darauf reagieren wird.
Die Entscheidung des Supreme Courts findet sich hier. Hingewiesen wurde ich beim Lesen von Fefes Blog.
Update (2017–06–04) Und hier noch der Link zur Verfahrensseite beim SCOTUSblog.