Posts tagged Allerlei

COVID19 an hessischen Schulen

:: Allerlei

An der Berufsschule meines Auszubildenden wurde im November 2021 ein Mitschüler positiv auf das Corona-Virus getestet. Dieser hatte hierüber die Berufsschule informiert. Am nächsten Schultag (zwei Tage später) wurden die gesamte Klasse durch eine Lehrerin getestet. Auf die Frage der Lernenden, warum dies nötig sei, wurde ihnen mitgeteilt, dies sei wegen eines positiven PCR-Tests in der Klasse erfolgt.

Auf meine Nachfrage bei der Schulleitung, warum weder Lernende noch Ausbildungsbetriebe unmittelbar informiert wurden, wurde mir mit Hinweis auf den Quarantäneerlass mitgeteilt, es sei eine Information des Schulamts und des Gesundheitsamts vorgesehen. Dies sei unverzüglich erfolgt und es habe eine enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt gegeben.

Ich hätte ja eigentlich erwartet, dass man die Mitschülerinnen und -schüler sowie die Ausbildungsbetriebe umgehend informiert, so dass diese ggf. entsprechende Maßnahmen ergreifen können. Dies ist aber nicht vorgesehen und ich wollte nun wissen, warum.

Folgen des Lexmark-Urteils

:: IT, Wirtschaft, Allerlei, Recht

Zum Urteil des Supreme Courts über die Patentklage von Lexmark (gebloggt hier) habe ich in der Legal Tribune Online eine interessante Einordnung gelesen. In dem Beitrag wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung, dass beim Export von Gütern der Patentschutz erschöpft, eine Abkehr der bisherigen Rechtsprechung in den USA sei. Dies habe gravierende Auswirkungen auf den Export patentgeschützter Güter wie Medikamente oder Lizenzverträge soweit sie sich auf die Erschöpfung von Patenten beziehen. Damit wird es für die US-Patenthinhaber schwierig, den Re-Import mit dem Verweis auf das Patentrecht abzuwehren. Zugleich weist der Autor auf die Auswirkungen im internationalen Handel hin und macht deutlich, dass die Frage der Erschöpfung bei Patenten wohl eine der umstrittensten Fragen im Welthandel darstellt.

Lexmark scheitert mit einer Patentklage in den USA

:: IT, Wirtschaft, Allerlei, Recht

Ich hatte im Jahr 2015 einmal über Lexmarks Druckerpatronen-“Lizenz” gebloggt. Mit dieser sollte erreicht werden, dass rabattierte Patronen direkt wieder an Lexmark zurückgehen, zumindest verpflichtet sich wie gebloggt der Endkunde dazu, diese Patrone nur einmal zu nuzen und sie auch an Lexmark zurückzugeben.

In den USA hat Lexmark nun versucht, das Wiederauffüllen sowie den Reimport gebrauchter Patronen durch andere Unternehmen gerichtlich zu unterbinden. Hierzu bediente sich Lexmark einer Patentklage gegen diese “Remanufacturer”. Diese waberte dann durch die Instanzen und im Ergebnis hat der Supreme Court entschieden, dass die Patentrechte nach dem Verkauf der Patronen (für die im Inland, also den USA, sowie den ins Ausland verkauften) erschöpft sind. Insbesondere stellt der Supreme Court fest, dass die Endkunden-Lizenz möglicherweise ein gültiger und durchsetzbarer Vertrag sein könnte, sich hieraus aber keine patentrechtlichen Ansprüche ableiten lassen.

Man wird sehen, wie die Druckerpatronen-Industrie darauf reagieren wird.

Die Entscheidung des Supreme Courts findet sich hier. Hingewiesen wurde ich beim Lesen von Fefes Blog.

Update (2017–06–04) Und hier noch der Link zur Verfahrensseite beim SCOTUSblog.

Lexmarks Druckerpatronen-Lizenz

:: IT, Wirtschaft, Allerlei

Heute benötigte ich eine Ersatzpatrone für meinen Lexmark-Drucker. An der Aufreißlasche prangen Ausrufezeichen und der Hinweis: “Attention: Updated License Terms”.

Lizenzbedingungen? Für eine Druckerpatrone? Also mal ein Blick aufs Kleingedruckte:

Bitte vor dem Öffnen lesen. Durch das Öffnen der Verpackung oder die Verwendung der mitgelieferten patentierten Kassette erklären Sie sich mit der folgenden Lizenz-Vereinbarung einverstanden. Diese patentierte Tonerkassette wird zu einem Sonderpreis verkauft und unterliegt der Patenteinschränkung, dass sie nur einmal verwendet wird. Nach ihrer erstmaligen Verwendung verpflichten Sie sich, sie zur Wiederaufbereitung und/oder zum Recylcing nur an Lexmark zurückzugeben. Die Tonerkassette funktioniert nach der Abgabe einer bestimmten Tonermenge nicht mehr. Wenn sie ersetzt werden muss, kann sie noch Resttoner enthalten. Die Kassette ist zusätzlich so konzipiert, dass die Informationen zur Kassettenkompatibilität im Druckerspeicher automatisch aktualisiert werden. Auf diese Weise kann die Verwendung gefälschter Kassetten und/oder bestimmer Drittprodukte eingeschränkt werden. Durch die Installation der beiliegenden Kassette gestatten Sie Lexmark, diese Änderungen vorzunehmen. Wenn Sie mit den vorgenannten Bedingungen nicht einverstanden sind, geben Sie die ungeöffnete Verpackung an Ihren Händler zurück. Nicht im Rahmen dieser Bestimmungen verkaufte Ersatztonerkassetten sind unter www.lexmark.com erhältlich.

Irgendwie ja auch ein bisschen putzig, wie um einen Alltagsgegenstand wie Toner so ein Bohei gemacht wird. Zwei Gedanken kommen mir da in den Sinn: 1. Es verfestigt sich mein Eindruck, dass das Patentsystem recht nahe an kaputt ist. 2. Unternehmen, die so etwas machen, sollten weniger Geld für Juristen, Patentanwälte ausgeben und das Geld eher in coole Produkte investieren.

Spielt ALBA Berlin nun Handball oder Basketball? Der Sportschau ist es egal

:: Medien, Allerlei

Mit Stand vom 14. Januar 2015 erschien auf der Homepage der Sportschau ein Artikel über die Bamberger Basketballer. Darin findet sich ein Satz über die ALBA Berlin (ebenfalls eine Basketball-Mannschaft):

ALBA Berlin dominiert aktuell in der Liga und ist das einzig verbliebene deutsche Team in der Euro League, der Champions League des Handballs.

Ah! ALBA spielt auch noch Handball? Oder doch nicht? Jedenfalls sollte da wohl “in der Euro League, der Champions League des Basketballs” stehen, denn die Euro League ist ein europäischer Wettbewerb von Basketball-Vereinsmannschaften.

Denke ich mir also: “Ach, wie lustig, das kann ja mal passieren” und twittere die Sportschau am 15. Januar 2015 und 18. Januar 2015 mit einem Hinweis auf den Tippfehler an. Beim heutigen Durchblättern der Sportschau-Seite stieß ich erneut auf den Text und der Fehler ist heute, also am 30. Januar 2015, nach wie vor dort zu sehen:

Homepage Sportschau

Homepage Sportschau

Ich meine, man kann sich ja mal vertun, aber dann auf einen Leserhinweis so gar nichts zu unternehmen, ist der Sportschau eigentlich nicht würdig.

Update: Ich twitterte die Sportschau mit meinem Blog-Post an und unmittelbar danach wurde der Fehler korrigiert. Sehr prompte Reaktion.

Aktenführung beim Beitragsservice

:: Allerlei

Im Jahr 2012 habe ich mich rechtmäßig (was allerdings auch etwas Überzeugungsarbeit kostete) von der damaligen GEZ abgemeldet und die neue Beitragsnummer mitgeteilt, über die meine damalige Rundfunkgebühr verbucht werden sollte. Der GEZ war meine alte Beitragsnummer, die neue Beitragsnummer sowie meine Anschrift bekannt. Soweit so gut, besondere Veränderungen sind in der Zwischenzeit nicht eingetreten.

Wir testen Stress

:: Allerlei

Wie heute bekannt wurde, hat die Gesellschaft für Deutsche Sprache in diesem Jahr das Wort “Stresstest” zum Wort des Jahres gewählt.

Bei der Gelegenheit erinnerte ich mich an folgenden kurzen Kontakt mit der GfdS aus dem Jahr 2003:

In der Hitliste der Wörter des Jahres 2003 fand sich unter anderem der Begriff Steuerbegünstigungsabbaugesetz. Ich wies die Gesellschaft darauf hin, dass es ein solches Gesetz nicht gebe, sondern dass es sich wohl um das von der Bundesregierung eingebrachte Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) (zugeleitet dem Deutschen Bundestag mit Bundestagsdrucksache 15/287) handeln müsse. Auf diesen Hinweis antwortete die Gesellschaft für Deutsche Sprache wie folgt:

Als Ergebnis der Belegsammlung und einiger Umfragen und Preisaufgaben lagen uns im geschilderten Fall beide Varianten vor: der Name des Gesetzes Steuervergünstigungsabbaugesetz und die - wohl eher im Alltagsdeutsch übliche Form Steuerbegünstigungsabbaugesetz. Letzteres scheint unseren Einsendern näher zu sein, was sprachliche Gründe haben kann: jmdn. begünstigen vs. etw. vergünstigen (veraltet)- (…) Aus diesem Grunde entschied sich die Kommission für diese Variante.

Constanze Kurz/Frank Rieger, Die Datenfresser

:: Allerlei, IT

Nun, ich habe das Buch von Constanze Kurz und Frank Rieger, Die Datenfresser, gelesen. Hier eine sehr kurze Besprechung:

Die beiden Autoren wollen erklären, “wie Internetfirmen und Staat sich unsere persönlichen Daten einverbleiben und wie wir die Kontrolle darüber zurückerlangen.” Thematisch werden automatisierte Datenanalysen, der Wert der Nutzerdaten, die ökonomischen Mechanismen hinter sozialen Netzwerken und den Daten der Nutzer und einige Aspekte des staatlichen Einsatzes zur Datenanalyse vorgestellt und diskutiert.

Als wichtige Botschaft wird dem Leser mitgegeben, dass seine Daten für Unternehmen einen Wert darstellen und dass Angebote im Netz dazu dienen, diese Daten zu erlangen und zu monetarisieren; also Vorsicht vor Kostenlos-Angeboten, denn im Kern zahlt man auch für ein kostenloses Angebot, im Zweifel mit seinen Daten. Eine andere Kernbotschaft läuft darauf hinaus, dass Daten auch missbraucht werden können, sei es von staatlicher Stelle oder von zwielichtigen Zeitgenossen.

Das Bändchen mit 272 Seiten ist kurzweilig geschrieben, wechselt zwischen tatsächlichen Begebenheiten, Sachbuchdarstellung, fiktiven Geschichten und netzpolitischen und gesellschaftspolitischen Erwägungen geschickt hin und her. Der leichte und nicht in technische Details verliebte Sprachstil sowie die Art, wie technische Probleme dargestellt werden, macht es sicherlich auch einem Laien einfach, den Themen zu folgen und etwas hinter die Geschäftspraktiken und die Techniken zu sehen.

Das Buch leidet an mancher Stelle etwas, da die Kraft des Arguments nicht so richtig einschlagen mag. Beispiele sind insbesondere die Frage, wie man sich denn nun gegen die Datenfresser wehrt oder die Argumentation gegen die “Wer nichts zu verbergen hat…”-Ideologie. Das wirkt an der einen oder anderen Stelle zwar bemüht, aber nicht so kraftvoll, wie man sich das erhofft hat. Insbesondere ein schlüssiges Gegenkonzept hätte noch etwas breiter und prominenter ausgearbeitet werden können.

Auch werden zum Teil Gefahren und Befürchtungen recht abstrakt beschrieben, manchmal auch mit Hinweis, so etwas sei schon vorgekommen, aber man hätte es dann an der einen oder anderen Stelle doch gerne genauer gewusst.

Eher ein Buch zum Verschenken an Leute, die noch nicht so firm im Netz sind.

Constanze Kurz/Frank Rieger, Die Datenfresser, 272 Seiten, S. Fischer Verlag, 16,95 EUR.