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Vortrag beim Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt

:: Veranstaltungen, Wirtschaft

Dieses Jahr erreichte mich eine Vortragseinladung zum Thema “Dachgenossenschaften in der Wohnungswirtschaft”. Hierzu hatte ich im Jahr 2007 mit den damaligen Kolleg:innen am Marburger Genossenschaftsinstitut einen Praxisleitfaden (incl. Mustersatzungen) zu Dachgenossenschaften erstellt.

Gerne habe ich zugesagt. Die Vorbereitung hat zwar einige Zeit in Anspruch genommen, aber am 3. November 2023 konnte ich meinen Vortrag im Rahmen des Workshops zu “Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Infrastrukturgenossenschaften” an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Halle (Saale) halten.

Veranstalter war das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt am Standort Halle (Saale), Projekt “Neue Instrumente bürgerschaftlicher Partizipation: Infrastrukturgenossenschaften” unter der Leitung von Prof. Dr. Winfried Kluth

Inhaltlich beruhte der Vortrag auf dem Praxisleitfaden und führte in die Konzepte der Dachgenossenschaften ein. Abgeschlossen habe ich den Vortrag mit einigen vorsichtig als Thesen formulierten Überlegungen.

Im Rahmen des Workshops haben auch Dachgenossenschaften von ihren Erfahrungen berichtet. Es war sehr interessant erfahren, welche Initiativen sich in der Zwischenzeit entwickelt haben und dass unser Leitfaden auch genutzt wurde. (Und besonders gefreut hat mich, dass ein von uns als Problem aufgeworfenes Thema in der Praxis gelöst werden konnte.)

Materialien:

Links zur Patent-Kontroverse (David K. Levine)

:: Wirtschaft, Recht

David K. Levine (englische Wikipedia) hat über viele Jahre Patente sowie “geistiges Eigentum” beforscht und kommt in einer Zusammenfassung eines Beitrags zu dem kurz formulierten Ergebnis:

“The case against patents can be summarized briefly: there is no empirical evidence that they serve to increase innovation and productivity, unless productivity is identified with the number of patents awarded—which, as evidence shows, has no correlation with measured productivity. (…)”

Folgen des Lexmark-Urteils

:: IT, Wirtschaft, Allerlei, Recht

Zum Urteil des Supreme Courts über die Patentklage von Lexmark (gebloggt hier) habe ich in der Legal Tribune Online eine interessante Einordnung gelesen. In dem Beitrag wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung, dass beim Export von Gütern der Patentschutz erschöpft, eine Abkehr der bisherigen Rechtsprechung in den USA sei. Dies habe gravierende Auswirkungen auf den Export patentgeschützter Güter wie Medikamente oder Lizenzverträge soweit sie sich auf die Erschöpfung von Patenten beziehen. Damit wird es für die US-Patenthinhaber schwierig, den Re-Import mit dem Verweis auf das Patentrecht abzuwehren. Zugleich weist der Autor auf die Auswirkungen im internationalen Handel hin und macht deutlich, dass die Frage der Erschöpfung bei Patenten wohl eine der umstrittensten Fragen im Welthandel darstellt.

Lexmark scheitert mit einer Patentklage in den USA

:: IT, Wirtschaft, Allerlei, Recht

Ich hatte im Jahr 2015 einmal über Lexmarks Druckerpatronen-“Lizenz” gebloggt. Mit dieser sollte erreicht werden, dass rabattierte Patronen direkt wieder an Lexmark zurückgehen, zumindest verpflichtet sich wie gebloggt der Endkunde dazu, diese Patrone nur einmal zu nuzen und sie auch an Lexmark zurückzugeben.

In den USA hat Lexmark nun versucht, das Wiederauffüllen sowie den Reimport gebrauchter Patronen durch andere Unternehmen gerichtlich zu unterbinden. Hierzu bediente sich Lexmark einer Patentklage gegen diese “Remanufacturer”. Diese waberte dann durch die Instanzen und im Ergebnis hat der Supreme Court entschieden, dass die Patentrechte nach dem Verkauf der Patronen (für die im Inland, also den USA, sowie den ins Ausland verkauften) erschöpft sind. Insbesondere stellt der Supreme Court fest, dass die Endkunden-Lizenz möglicherweise ein gültiger und durchsetzbarer Vertrag sein könnte, sich hieraus aber keine patentrechtlichen Ansprüche ableiten lassen.

Man wird sehen, wie die Druckerpatronen-Industrie darauf reagieren wird.

Die Entscheidung des Supreme Courts findet sich hier. Hingewiesen wurde ich beim Lesen von Fefes Blog.

Update (2017–06–04) Und hier noch der Link zur Verfahrensseite beim SCOTUSblog.

Lexmarks Druckerpatronen-Lizenz

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Heute benötigte ich eine Ersatzpatrone für meinen Lexmark-Drucker. An der Aufreißlasche prangen Ausrufezeichen und der Hinweis: “Attention: Updated License Terms”.

Lizenzbedingungen? Für eine Druckerpatrone? Also mal ein Blick aufs Kleingedruckte:

Bitte vor dem Öffnen lesen. Durch das Öffnen der Verpackung oder die Verwendung der mitgelieferten patentierten Kassette erklären Sie sich mit der folgenden Lizenz-Vereinbarung einverstanden. Diese patentierte Tonerkassette wird zu einem Sonderpreis verkauft und unterliegt der Patenteinschränkung, dass sie nur einmal verwendet wird. Nach ihrer erstmaligen Verwendung verpflichten Sie sich, sie zur Wiederaufbereitung und/oder zum Recylcing nur an Lexmark zurückzugeben. Die Tonerkassette funktioniert nach der Abgabe einer bestimmten Tonermenge nicht mehr. Wenn sie ersetzt werden muss, kann sie noch Resttoner enthalten. Die Kassette ist zusätzlich so konzipiert, dass die Informationen zur Kassettenkompatibilität im Druckerspeicher automatisch aktualisiert werden. Auf diese Weise kann die Verwendung gefälschter Kassetten und/oder bestimmer Drittprodukte eingeschränkt werden. Durch die Installation der beiliegenden Kassette gestatten Sie Lexmark, diese Änderungen vorzunehmen. Wenn Sie mit den vorgenannten Bedingungen nicht einverstanden sind, geben Sie die ungeöffnete Verpackung an Ihren Händler zurück. Nicht im Rahmen dieser Bestimmungen verkaufte Ersatztonerkassetten sind unter www.lexmark.com erhältlich.

Irgendwie ja auch ein bisschen putzig, wie um einen Alltagsgegenstand wie Toner so ein Bohei gemacht wird. Zwei Gedanken kommen mir da in den Sinn: 1. Es verfestigt sich mein Eindruck, dass das Patentsystem recht nahe an kaputt ist. 2. Unternehmen, die so etwas machen, sollten weniger Geld für Juristen, Patentanwälte ausgeben und das Geld eher in coole Produkte investieren.

Gießkanne oder nicht?

:: Wirtschaft

Zu dem wohl bisher nicht veröffentlichten Gutachten einiger Wirtschaftsforschungsinstitute zur Förderung der Neuen Länder wurde heute morgen im Deutschlandfunk der Wirtschaftsminister von Thüringen, Matthias Machnig interviewt.

Er sagt dort zum Plädoyer eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip einzustellen:

“Alle Jahre wieder kommen solche Thesen auf, sie haben mit der Realität nichts zu tun, weil die Behauptung, man würde mit der Gießkanne Fördermittel verteilen, das ist lange vorbei.”

Nun kenne ich nicht die ganzen Programme, die dort etabliert sind und ich weiß auch nicht, wie die jeweiligen Programme in Thüringen vor Ort umgesetzt werden. Ich gehe aber einmal davon aus, dass sich zwischenzeitlich eine irgendwie geartete “Priorisierung” etabliert hat.

Ich möchte jedoch auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam machen: Im Bereich der Städtebauförderung (hier ist beispielsweise über das Programm “Stadtumbau Ost” auch eine spezifische regionale Förderung durchgeführt und etabliert worden) stellt sich regelmäßig die Frage, wie die Mittel der Programme auf die Länder zu verteilen sind. So hat sich die Bauministerkonferenz in einer Arbeitsgruppe darüber Gedanken gemacht und ihre bisherige Verteilung im Sinne einer “problemorientierten” Verteilung im Jahr 2008 fortentwickelt. Hier sind 70% der Mittel nach Bevölkerung zu verteilen und die restlichen Prozente nach Bevölkerungsverlusten, Arbeitslosigkeit, Ausländeranteil, überdurchschnittlichem Bevölkerungsanteil über 65 Jahre.

So. Und nun schauen wir einmal in die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2011 und sehen diesen oder einen sehr ähnlichen Schlüssel für alle Teilprogramme: 70% der Mittel nach Bevölkerung, der Rest nach anderen Indikatoren.

Nun frage ich mich: Was ist denn eine Verteilung nach Bevölkerung anderes als die oben beschriebene Gießkanne? Es müsste doch ein Zusammenhang zwischen Bevölkerung und dem jeweils zu behebenden Problem des Teilprogramms herzustellen sein. Der Nachweis wäre, insbesondere für den Wohnungsleerstand im Programm Stadtumbau Ost, ja erst noch zu erbringen. Bei einem Gespräch mit einem mit der Materie befassten habe ich vor Jahren einmal zu hören bekommen: Etwas anderes als nach Bevölkerung ist politisch gar nicht umsetzbar aber es ist natürlich im Grunde die Verteilung mit der Gießkanne und nicht nach dem Bedarf.

(Dieser Artikel hat einen Blablameter-Wert von 0.32.)

Zu den Rating-Agenturen und ihren Ratings

:: Wirtschaft

Frankreich verlor die Bestnote und sofort nehmen einige erneut die Rating-Agenturen in das Blickfeld (siehe bspw. den Bericht in der Süddeutschen). Hierzu ist auch der kleine Blick von Paul Krugman auf die Begründung von Standard & Poor’s sehr interessant.

Zur gleichen Zeit, in der in den Medien und auf der Straße die Schulden- und Euro-Krise diskutiert wird, nimmt ein weiterer Diskussionsstrang an Fahrt auf: Nutzen Volkswirte eigentlich die richtigen Ansätze und Modelle für ihre Theorien? So beispielsweise in den VDI-Nachrichten oder auch mit Hinblick auf die Fragen von Studierenden nach alternativen Modellen beim Spiegel.

Beide Entwicklungen hängen meines Erachtens an einer Stelle zusammen, dazu möchte ich allerdings ein wenig ausholen:

  1. Seit einiger Zeit (bestimmt gut 10–15 Jahre) hat sich in der Sicht auf die Unternehmensfinanzierung ein Wandel vollzogen. War gerade in Deutschland in früherer Zeit das Hausbankenprinzip vorherrschend, also Kreditbeziehungen zwischen Kreditnehmer und Bank, so hat sich dies in den letzten Jahren (auch regulatorisch erkennbar bspw. an Basel II) gewandelt zu einer stärker kapitalmarktorientierten Sicht auf die Finanzierung. In der soll gleichsam der Kapitalmarkt für die rechte Allokation des Finanzkapitals sorgen und sich die Unternehmen gemäß ihren Aussichten und Ideen um dieses Kapital bewerben. Damit verändert sich allerdings der Aufgabenbereich der Bank. War die Hausbank als Gläubiger früher selbst daran interessiert, dass sie mit Informationen über ihre Kreditnehmer versorgt wird, so schwindet dies Interesse, wenn sie lediglich für das Platzieren einer Anleihe oder den Zugang zum Kapitalmarkt benötigt wird. Eine solchermaßen tätige Bank wird ja nicht selbst zum Gläubiger, sondern verdient ihr Geld am Zusammenbringen von Investoren und kapitalsuchenden Unternehmen. Damit die Investoren jedoch eine Möglichkeit erhalten, die Unternehmen zu beurteilen, müssen sie sich, da ihnen die Einsichtsmöglichkeiten wie bei einer Hausbank früher verwehrt sind, auf den Ratschlag eines externen Dritten verlassen, dem externen Rating durch eine Rating-Agentur. 1
  2. Wären alle Randbedingungen (wie Nachfrage, Produktionsbedingen etc.) eines Marktes oder einer Volkswirtschaft bekannt, so verbliebe im Prinzip ein reines Allokationsproblem zwischen Anbietern und Nachfragern. Dies könnte im Extremfall auch ein Computerprogramm erledigen. Nun ist es in der Realität aber so, dass viele Dinge völlig unklar und unbekannt sind und darüberhinaus auch die Zukunft für die Akteure reichlich ungewiss ist. Tätigwerden an einem Markt bedeutet dann, die eigenen Schlüsse aus dem für einen selbst verfügbaren Datenmaterial zu ziehen und etwas auszuprobieren. In der Folge lässt sich erkennen, ob diese Initiative von Erfolg gekrönt wurde oder nicht und entsprechend neue Ideen und Initiativen daraus ableiten. Zugleich lassen sich Vorstöße von Wettbewerbern beobachten und ggf. nachmachen, also imitieren. Der Wettbewerb ist also nicht statisch, sondern besteht aus einer Vielzahl von vorstoßenden und nachstoßenden Akten. Damit wird unmittelbar klar, dass der Wettbwerb in einem solchen Markt von einer gewissen Heterogenität geprägt sein wird: Es wird initiative Unternehmen geben, die mit neuen Produkten oder Produktionsverfahren experimentieren, es wird eher reagierende Unternehmer geben, die beobachten und abwarten, sich eher auf bisher Bewährtes konzentrieren und ggf. einfach etwas imitieren.
  3. Wendet man diese Überlegung nun auf die Finanzierung von Unternehmen an, so kann man die Frage aufwerfen, warum man in Europa die eigenen Strukturen des Hausbankenprinzips auf Kosten der Kapitalmarktorientierung zurückgedrängt hat. Wäre es nicht im Sinne der Heterogenität sinnvoll, ein alternatives Konzept am Markt zu testen? Hier deutet sich schon ein erster Zusammenhang zur Theoriebildung in der Volkswirtschaftslehre an. Im Zuge der Verhandlungen über Basel II ist es schlicht nicht gelungen, sich mit eigenen theoretischen Vorstellungen gegenüber einem stärker am Kapitalmarkt orientierten Modell durchzusetzen. 2
  4. Wer sind nun diese Rating-Agenturen? Es fällt auf, dass es in Bezug auf die großen Schuldner nur einige wenige Agenturen gibt. In Bezug auf die Staatsschuldenkrise werden hier häufig Standard & Poor’s, Fitch, Moody’s genannt. Deren Ratings haben mit Sicherheit einen sehr großen Einfluss. Klar jedoch ist, dass diese Agenturen natürlich nur mit dem Blick durch ihre eigene theoretische Brille zu ihren Einschätzungen kommen können. Und diese ist wahrscheinlich (man mag mich da gerne korrigieren, ich habe es nicht geprüft) von der US-amerikanischem Mainstream-Ökonomie beeinflusst. 3 Es wundert daher nicht, dass die Einschätzungen der Rating-Agenturen sich in einer gewissen Weise gleichen oder gleichen Ansätzen folgen. Auch hier die Frage: Fördert Gleichförmigkeit im Denken und in den Ansätzen den Wettbewerb? Sollten nicht alternative Rating-Konzepte am Markt getestet werden?
  5. Und hier schließt sich der Kreis von den Rating-Agenturen hin zur Frage, wie Volkswirtschaftslehre überhaupt gelehrt wird. Märkte, aber auch Wissenschaftssysteme, die von Gleichförmigkeit geprägt sind, können alternative und unterschiedliche Hypothesen nicht prüfen. Der Wettbewerb auf Märkten, der Wettbewerb um die besten Theorien der Wirtschaftswissenschaften, benötigt eine gewisse Heterogenität. Es wird daher spannend zu sehen sein, ob sich aus der momentanen Krise alternative Konzepte entwickeln und ob sie sich an ihren jeweiligen Märkten bewähren können.

(Dieser Artikel hat einen Blablameter-Wert von 0.22.)

  1. Ich will nun hier nicht in die Diskussion einsteigen, ob das eine oder das andere System besser ist, dazu gäbe es sicherlich eine Menge zu sagen, aber das soll hier nicht der Punkt sein. 

  2. Dass man sich nun über die Folgen wundert, ist folglich völlig unverständlich, siehe bspw. mein Blogpost zum Vorhaben der EU, den Rating-Agenturen unter bestimmten Bedingungen die Publikation von Länderratings zu untersagen: Link zum Blog-Post 

  3. Einigen der Schimpftiraden über die deutschen Ökonomen kann ich allerdings nicht so recht folgen. So wurde den Ökonomen in Deutschland über viele Jahre vorgehalten, sie seien international wissenschaftlich nicht “anschlussfähig”, publizierten zuwenig in den großen Journalen. Nun sind diese, wie man leicht prüfen kann, in der Regel US-amerikanische oder britische Zeitschriften. Will man dort landen, muss man sich ein Stück weit natürlich auf die Weltsicht des Mainstreams einstellen. Es gibt Ausnahmen, zugegeben. Aber grob skizziert lande ich mit einem Standardthema und einer Mainstream-Methodik eher im American Economic Journal als mit etwas sehr Ausgefallenem und Unüblichen. 

Zu den negativen Zinsen

:: Wirtschaft

Verschiedene Zeitungen berichteten, es habe nun bei einer aktuellen Refinanzierungsrunde Deutschlands negative “Zinsen” gegeben. Wie kann das passieren?

Bei der Ausgabe einer Anleihe überlegt sich der ausgebende Staat einen Nominalzins, den er für die Anleihe zahlen würde. Ein Nominalsatz von 1,00% würde bei einer Anleihe von 100 EUR dem Zeichner oder Inhaber der Anleihe eine jährliche Zinszahlung von 1,00 EUR bringen. Diesen Wert nennt man auch den Kupon einer Anleihe, da dafür früher tatsächlich Stücke eines speziellen Bogens als Kupon abgeschnitten werden mussten und gegen diesen Kupon dann die Zahlung erfolgt.

Nun geht der ausgebende Staat an den Markt und schaut für eine solche Anleihe, ob die ihm jemand abkaufen würde. Er sagt also: “Ich will 100 EUR und zahle dafür nominal 1,00% im Jahr.”

Wenn er nun ein schlechter Schuldner ist, kann es sein, dass er die Anleihe dann nur für 90 los wird. Dann ist der Nominalzins immer noch 1,00%, da der Inhaber der Anleihe aber 1,00 EUR für 90 EUR bekommt, steigt die Rendite, zugleich muss die ausgebende Stelle am Ende der Laufzeit die 100 EUR zurückzahlen. Umgekehrt kann es auch sein, dass Leute 110 EUR für die Anleihe bieten, sie bekommen dann am Ende nur 100 EUR zurück und erhalten auch nur eine Zinszahlung von 1,00 EUR pro Jahr für die angelegten 110 EUR, was dann eine niedrigere Rendite als 1,00% ergibt.

Oder um es noch einfacher zu machen, nehmen wir nun noch an, dass die Anleihe bereits nach einem Jahr zurückgezahlt wird:

Wird sie zu 100 verkauft, so ist die Rendite einfach 1%, bei Kurs 101 ist die Rendite 0% (man bekommt am Ende des Jahres ja die 100 plus 1% Kupon, also 101 wieder, das ist also genau das, was man bei der Ausgabe gezahlt hat), bei Kurs 102 ist die Rendite dann –1%.

Zusammengefasst, die Rendite sinkt, wenn der Kurs ansteigt und umgekehrt. Sie kann auch in der Konstellation negativ werden, wenn beispielsweise ein kleiner Kupon mit einem hohen Kurs einhergeht.

Bei neuen Anleihen schätzt der ausgebende Staat in der Regel vorher ab, wo die Rendite wohl liegen wird und ruft ein Volumen und einen Kupon auf. Bei der Schuldenverwaltung in Deutschland liegt man mit dieser Abschätzung zumeist recht gut, so dass die Rendite oft sehr nah beim Kupon zu liegen kommt. Das ist bei anderen Ländern in jüngster Vergangenheit auch schon mal gerne schief gegangen.

Bei den in der Presse dargestellten kurzfristigen Titeln handelte es sich um sogenannte unverzinsliche Schatzanweisungen. Diese funktionieren nun anders, denn sie haben gar keinen Kupon (sog. Nullkuponanleihen oder Zerobonds). Das bedeutet, wenn der Ausgabepreis unter 100 liegt, ergibt sich eine positive Rendite (der häufigste Fall), bei der gestrigen Auktion lag der Kurs über 100, damit wurde die Rendite negativ. Genaugenommen gab es also gar keine “negative Zinsen”, sondern eine “negative Rendite”

Die aktuellen Informationen zu den Auktionsergebnissen kann man hier einsehen.