Bilanzfehler oder nicht Bilanzfehler
Der medialen Aufmerksamkeit (zum Beispiel bei der ZEIT) um einen vermeintlichen Rechen- oder Bilanzierungsfehler bei der Bad Bank der Hypo Real Estate mit dem zauberhaften Namen "FMS Wertmanagement 1 stand ich schon immer etwas skeptisch gegenüber.
Nach einem Gespräch mit einem Bekannten mit Branchenkenntnis scheint die neuere Darstellung in der ZEIT der Wirklichkeit am nächsten zu kommen (von der dort unterstellten Absicht vielleicht einmal abgesehen).
Sehr stark vereinfacht ist wohl Folgendes passiert: Geht eine Bank Geschäfte und Gegengeschäfte mit einer anderen Bank ein, so schließen die Banken untereinander in der Regel sogenannte Netting-Vereinbarungen. Diese stellen sicher, dass im Insolvenzfall des Geschäftspartners nur der Saldo bestimmter Geschäfte wirksam wird. Im anderen Fall würden die Forderungen in die Insolvenzmasse fließen und die Verbindlichkeiten müssten weiter bedient werden. Dies würde ein sehr hohes Risiko bedeuten, und um dies zu reduzieren schließen Banken untereinander Netting-Vereinbarungen ab. Die Saldierung im Insolvenzfall ist an einen Reihe von Bedingungen geknüpft wie gleichartiges Geschäft, gleiche Währung, gleicher Geschäftspartner etc. Für die Bilanzierung dieser Geschäfte hat die Bank nach dem deutschen Bilanzierungsrecht des Handelsgesetzbuches nun zwei Möglichkeiten: (1) Grundsätzlich sind Forderungen und Verbindlichkeiten getrennt auszuweisen; (2) die Bank darf allerdings bestimmte “Pakete” saldiert ausweisen.
Folglich war die erste FMS Wertmanagement-Bilanz richtig und die zweite wohl ebenso. Denn es bestand ein Bilanzierungswahlrecht hinsichtlich der Saldierung der Positionen. 2
Die ganze Aufregung ist nun eigentlich nur dem Umstand geschuldet, dass für den deutschen Schuldenstand aus der FMS Wertmanagement-Bilanz nur die Passivpositionen an die EU gemeldet werden. Dies ergibt natürlich (Netting hin oder Netting her) ein krudes Bild, da in einer Bankbilanz den Passivpositionen natürlich auch immer Aktivpositionen gegenüberstehen. Das reine Melden von Passivgeschäften wird also bei einer Bankbilanz immer ein schiefes Bild auf den Schuldenstand der Bundesrepublik Deutschland werfen. Oder anders herum: Die Integration von Bankbilanzen in das Rechnungswesen öffentlicher Haushalte ist schwierig bis unmöglich.
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Beim Neusprech-Blog gibt es zum Namen eine schöne Analyse. ↩
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Auf Feinheiten wie Bilanzkontinuität und die Erläuterung der Ansätze im Anhang gehe ich hier aus Vereinfachungsgründen nicht ein. ↩