Aus der Entscheidung des BVerfG zur Erbschaftsteuer
Das Bundesverfassungsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2014 (1 BvL 21/12) Regelungen zur Erbschaftsteuer als verfassungwidrig moniert. Ich finde in der Entscheidung eigentlich den fünften Leitsatz mit am interessantesten:
“Ein Steuergesetz ist verfassungswidrig, wenn es Gestaltungen zulässt, mit denen Steuerentlastungen erzielt werden können, die es nicht bezweckt und die gleichheitsrechtlich nicht zu rechtfertigen sind.”
Nun bin ich kein Steuer-, Verfassungsrechtsspezialist (genaugenommen gar kein Rechtsspezialist) und weiß nicht, ob dieser Satz nicht ohnehin schon gilt oder Verfassungs- und Steurrechtsrealität ist. Ich habe es allerdings in dieser Klarheit noch nicht gelesen. Und wenn ich mir so das eine oder andere Steuergesetz und seine Wirkungen ansehe, dann kommt da unter diesem Leitsatz vielleicht in den kommenden Jahren einiges auf die Gerichte zu.