E-Mail-Empfang beim Gesundheitsamt
Die Weltgesundheitsorganisation ruft angesichts des Ausbruchs der Affenpocken die Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite aus, das Robert Koch-Institut erkennt in den meisten Fällen, dass Männer betroffen sind, die Sex mit Männern haben (MSM) und das Gesundheitsamt des Landkreises Maburg-Biedenkopf weigert sich, E-Mails mit dem Wort “Sex” anzunehmen.
Am 20. Juli 2022 habe ich das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf angeschrieben und mich nach dem Umgang mit dem Impfstoff gegen die Affenpocken informiert. Hierbei habe ich aus der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut vom 30. Juni 2022 eine Impfempfehlung wie folgt zitiert:
“Derzeit Männer ≥18 Jahre, die Sex mit Männern haben (MSM) und dabei häufig die Partner wechseln.”
Diese E-Mail wurde vom E-Mail-System des Gesundheitsamtes nicht angenommen, sondern mit folgender Fehlermeldung abgewiesen:
gesundheitsamt@marburg-biedenkopf.de
Letzter Fehler: 550 5.7.1
Erklärung: host mail.marburg-biedenkopf.de [194.25.138.194] said: This email was
rejected because it violates our security policy Found
prohibited words in the mail: Sex
Auszug aus dem Session-Protokoll:
... während der Kommunikation mit dem Mailserver mail.marburg-biedenkopf.de [194.25.138.194]:
>>> DATA (EOM)
<<< 550 5.7.1 This email was rejected because it violates our security
policy Found prohibited words in the mail: Sex
Also habe ich die E-Mail noch einmal unter Umschreibung des Wortes “Sex” neu formuliert und darin angemerkt, dass ich es eher unglücklich finde, wenn ein Gesundheitsamt, das für Maßnahmen des Infektionsschutzes und hierbei insbesondere auch für sexuell übertragbare Krankheiten zuständig ist, keine E-Mails mit dem Wort “Sex” entgegen nehmen kann.
In der Sache erhielt ich am gleichen Tag eine Antwort, jedoch wurde auf die Frage des E-Mail-Empfangs nicht eingegangen. Ich habe am gleichen Tag an die Informationsadresse des Lankreises nochmals meine Einschätzung übermittelt.
Nachdem ich hierauf keine Antwort erhalten habe, habe ich unter Darstellung des Sachverhaltes am 21. Juli 2022 die Pressestelle um Antwort auf folgende Frage gebeten:
“Aus welchem Grund lehnt das E-Mail-System E-Mails ab, die das Wort *** enthalten, wo doch das Gesundheitsamt unter anderem für ***uell übertragbare Krankheiten zuständig ist[*]?”
Unter [*] hatte ich diesen Flyer verlinkt und ***
habe ich passend umschrieben. Hierauf antwortete mir der Fachdienst Bürgerbeteiligung und Ehrenamtsförderung, meine Nachricht sei beim Beschwerdemanagement des Landkreises eingegangen und würde dort bearbeitet. Ich habe heute, am 26. Juli 2022, unter Hinweis auf die von der Weltgesundheitsorganisation ausgerufenenen Gesundheitlichen Notlage mit internationaler Tragweise noch einmal nachgefragt, ob ich wohl kurzfristig (im Laufe des heutigen Tages) eine Antwort erhalten könnte und erhielt von dort die Nachricht:
"(…) wir hatten Ihnen mit der E-Mail vom 21.07.2022 bereits mitgeteilt, dass wir Ihre Anfrage bearbeiten un Ihnen dann eine Antwort geben. Die Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung unserer internen Zuständigkeiten und Strukturen und ist bereits auf dem Weg. Eine besondere Dringlichkeit lässt Ihre Anfrage aber nicht erkennen."
Meine Einschätzung dazu: Man mag unterschiedlicher Ansicht sein, ob nun angesichts des Ausbruchs der Affenpocken Dringlichkeit gegeben ist oder nicht. Ich lese jedenfalls die Nachrichten der Weltgesundheitsorganisation und auch des Rober Koch-Instituts so (beispielsweise die Meldung der Ständigen Impfkommission angesichts der Knappheit des Impfstoffs vom 21. Juli 2022).
Davon abgesehen halte ich es für sehr ungünstig, wenn das Gesundheitsamt ganz generell E-Mails mit dem Wort “Sex” ablehnt. Einerseits muss der/die Absender:in die Ablehnung bemerken und andererseits muss er/sie sein/ihr Anliegen erneut umformuliert stellen. Außerdem erwarte ich eigentlich, dass ein Gesundheitsamt sämtliche Texte des Robert Koch-Instituts (daher stammte ja das Zitat) in Textform empfangen kann.
Nachtrag vom 26. Juli 2022, 12.58 Uhr: Der Landkreis stellt mit gegenüber per E-Mail klar, dass sich die Aussage “Eine besondere Dringlichkeit lässt ihre Anfrage aber nicht erkennen” rein auf die Frage zum E-Mail-Empfang des Gesundheitsamtes bezog und nicht auf die Affenpocken. Hierfür hatte ich ja auch bereits Nachricht vom Gesundheitsamt erhalten.