Nun, ich habe das Buch von Constanze Kurz und Frank Rieger, Die Datenfresser, gelesen. Hier eine sehr kurze Besprechung:
Die beiden Autoren wollen erklären, “wie Internetfirmen und Staat sich unsere persönlichen Daten einverbleiben und wie wir die Kontrolle darüber zurückerlangen.” Thematisch werden automatisierte Datenanalysen, der Wert der Nutzerdaten, die ökonomischen Mechanismen hinter sozialen Netzwerken und den Daten der Nutzer und einige Aspekte des staatlichen Einsatzes zur Datenanalyse vorgestellt und diskutiert.
Als wichtige Botschaft wird dem Leser mitgegeben, dass seine Daten für Unternehmen einen Wert darstellen und dass Angebote im Netz dazu dienen, diese Daten zu erlangen und zu monetarisieren; also Vorsicht vor Kostenlos-Angeboten, denn im Kern zahlt man auch für ein kostenloses Angebot, im Zweifel mit seinen Daten. Eine andere Kernbotschaft läuft darauf hinaus, dass Daten auch missbraucht werden können, sei es von staatlicher Stelle oder von zwielichtigen Zeitgenossen.
Das Bändchen mit 272 Seiten ist kurzweilig geschrieben, wechselt zwischen tatsächlichen Begebenheiten, Sachbuchdarstellung, fiktiven Geschichten und netzpolitischen und gesellschaftspolitischen Erwägungen geschickt hin und her. Der leichte und nicht in technische Details verliebte Sprachstil sowie die Art, wie technische Probleme dargestellt werden, macht es sicherlich auch einem Laien einfach, den Themen zu folgen und etwas hinter die Geschäftspraktiken und die Techniken zu sehen.
Das Buch leidet an mancher Stelle etwas, da die Kraft des Arguments nicht so richtig einschlagen mag. Beispiele sind insbesondere die Frage, wie man sich denn nun gegen die Datenfresser wehrt oder die Argumentation gegen die “Wer nichts zu verbergen hat…”-Ideologie. Das wirkt an der einen oder anderen Stelle zwar bemüht, aber nicht so kraftvoll, wie man sich das erhofft hat. Insbesondere ein schlüssiges Gegenkonzept hätte noch etwas breiter und prominenter ausgearbeitet werden können.
Auch werden zum Teil Gefahren und Befürchtungen recht abstrakt beschrieben, manchmal auch mit Hinweis, so etwas sei schon vorgekommen, aber man hätte es dann an der einen oder anderen Stelle doch gerne genauer gewusst.
Eher ein Buch zum Verschenken an Leute, die noch nicht so firm im Netz sind.
Constanze Kurz/Frank Rieger, Die Datenfresser, 272 Seiten, S. Fischer Verlag, 16,95 EUR.
Nach dem geltenden Paragraphen 34 des Bundesdatenschutzgesetztes steht einem als “Betroffener” einmal jährlich eine Auskunft über die bei “verarbeitenden Stellen” gespeicherten Daten und Übermittlungen zu. Ebenso muss der Score-Wert für irgendwelche Bonitätseinstufungen mitgeteilt werden. So aus dem Kopf fielen mir einige Unternehmen ein und ich hatte mir vorgenommen, dort einmal vorstellig zu werden. Jedoch gibt es unter http://www.selbstauskunft.net einen kostenlosen Internetdienst, der diese Anfragen per Telefax an bekannte Unternehmen sendet. Also flugs die Daten eingetragen, einen geschwärzten Scan meines Personalausweises hinzugefügt und die Fax-Maschine von www.selbstauskunft.net angeworfen. Und siehe da, schon ab dem zweiten Tag kommen die ersten Rückmeldungen mit Auskünften. Sehr erhellend, was man dort weiß bzw. was man alles nicht weiß. Man kann dort auch die Antwortzeit hinterlegen, so dass die Statistiken zum Antwortverhalten der Unternehmen befüttert werden. Und man kann abschließend, so die Homepage, auch alle Daten wieder löschen.
Wer also einmal diese Selbstauskünfte bei Schufa und anderen einholen möchte, der sollte auf die Homepage von http://www.selbstauskunft.net einmal einen Blick werden; denn so ist das Stellen der Anfrage sehr komfortabel.
Ich habe im Online-Angebot der FAZ einen interessanten Artikel von Stefan Niggemeier zum Umgang der Medien mit dem Unglück während der Loveparade in Duisburg gefunden: “Ein einziger Blick in die Zukunft hätte doch gezeigt…” Er kritisiert darin, dass viele Medien hinterher mit einer Selbstgefälligkeit schrieben, dass es ja für jeden Laien erkennbar zur Katastrophe kommen musste, im Vorhinein dieselben Medien diese aber nicht erkennen konnten.
Will man eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen, so sollte diese schon einigermaßen Gehalt haben. Ansonsten verdonnert einen das Gericht zu einer Missbrauchsgebühr von bis zu 2600 Euro (siehe § 34 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes). Beim Durchblättern der aktuellen Entscheidungen bin ich auf folgende Begründung einer Missbrauchsgebühr gestoßen (Aktenzeichen 1 BvR 2358/08):
“Den Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 € auferlegt, weil die Erhebung der Verfassungsbeschwerde missbräuchlich im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG war und dieser Missbrauch den Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin zuzurechnen ist. Die völlig ausufernde Verfassungsbeschwerde genügt in weiten Teilen offensichtlich nicht den Anforderungen an eine substantiierte Begründung. Den enormen Umfang der Beschwerdeschrift - einschließlich ergänzender Schriftsätze von mehr als 330 Seiten - haben die Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin unter anderem durch umfangreiche, sachlich durch nichts gerechtfertigte Wiederholungen mutwillig herbeigeführt. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch eine derart sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert wird und dadurch anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Oktober 2001 – 2 BvR 1004/01 -, juris <Rn. 7>; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. November 2009 – 1 BvR 3324/08 -, juris <Rn. 3>).” (Hervorhebung von mir, D.B.)
Ich finde, da spricht das Gericht eine deutliche Sprache. Mich würde ja die Beschwerdeschrift spaßeshalber interessieren. Vielleicht waren es ja - wie ein Bekannter mutmaßte - ohnehin nur 300 Seiten Marmeladerezepte.
Andererseits wies ein Bekannter darauf hin, dass pro Seite eine Gebühr von knapp 1,50 Euro anfiel. Ging also doch noch.
Update (2017–05–31): Nicht existierenden Link entfernt, Link zur Entscheidung eingefügt.
Ein Nachtrag zu meinem Eintrag über den E-Postbrief. Da überall von “qualifizierter elektronischer Signatur” die Rede ist, möchte ich gern auf Folgendes hinweisen: Lässt sich der Benutzer ein Zertifikat zum zusätzlichen Verschlüsseln und Signieren erzeugen, so darf man sich ob der Güte dieses Schlüssels nicht täuschen. Es handelt sich dann nämlich nicht um eine qualifizierte elektronische Signatur nach Signaturgesetz. So leicht erlesbar aus der Leistungsbeschreibung E-Postbrief; dort heißt es unter den “Zusatzleistungen”:
"Persönlich signiert: Der Absender signiert die Nachricht zusätzlich mit seinem privaten Schlüssel. Da der private Schlüssel eine eindeutige Zuordnung zu einem Nutzer ermöglicht, erhöht dies den Grad der Authentifizierung.
Die eingesetzten Verschlüsselungsverfahren erfüllen allerdings nicht die Voraussetzungen einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG), so dass gesetzlich vorgesehene Schriftformerfordernisse nicht erfüllt werden."
Schade, so hat die Post noch eine Möglichkeit mit ihrem Produkt zu punkten verpasst und lässt den Ball ins Seitenaus rollen.
So, da kam er also mit viel Marketingaufwand: Der E-Postbrief der Deutschen Post. Wohl mit Absicht etwas vor der Einführung der DE-Mail, einer Initiative der Bundesregierung. Nachdem dann auch ein Werbeflatterer in meinem (normalen) Briefkasten gelandet ist, habe ich mir einen Selbstversuch gegönnt und die neue Plattform testen wollen. (Erinnern Sie sich übrigens daran, dass die Post, ich glaube sogar auch unter der URL epost.de
schon vor Jahren jedem Bundesbürger eine lebenslang gültige E-Mail-Adresse versprochen hat? Nach einigen Jahren starb dieses E-Mail-Portal-Projekt. Werden schon Wetten auf das Ende des E-Postbriefs angenommen?)
Vorbemerkung: Ich hatte noch aus dem März diesen Jahres einen Blog-Eintrag vorbereitet, aber irgendwie nicht die Muße empfunden, ihn endgültig einzustellen. Nachdem nun der deutsche Außenminister Westerwelle bei seinem Besuch in Uganda einen ständigen Sitz für Afrika im UN-Sicherheitsrat forderte, habe ich mich doch entschlossen, ihn hier einzustellen:
Beim Besuch des deutschen Außenministers Westerwelle in Braslien im März 2010 hat der brasilianische Präsident Lula da Silva dem deutschen Gast ein vergiftetes Kompliment gemacht: Der Sicherheitsrat müsse refomiert werden und Deutschland solle in einem solch umstrukturierten Gremien einen ständigen Sitz erhalten. Man darf getrost davon ausgehen, dass das Gift dieses verpackten Komplimentes darin besteht, dass bei einer Reform des Sicherheitsrates kein Weg an Brasilien vorbei geht, besonders dann nicht, wenn wohl schon Deutschland in die Riege der ständigen Mitglieder aufgenommen werden soll.
In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an einen Artikel aus FAZ vor einigen Jahren; leider ist mir das genaue Datum und der Autor entfallen. Jedenfalls meine ich mich an das Kernargument wie folgt zu erinnern: Wenn mit dem ständigen Sitz insbesondere die Möglichkeit gemeint ist, Beschlüsse des Sicherheitsrates mit einem Veto zu blockieren, so kann diese Recht eigentlich nur denjenigen eingeräumt werden, die im Zweifelsfall auch in der Lage sind, Beschlüsse gegenüber anderen Ländern auch gegen deren Willen durchzusetzen. Und dies betrifft zustimmende Beschlüsse (was nutzt ein Embargo oder ähnliches, wenn man es nicht durchsetzen kann?) aber auch ein Veto, denn auch in diesem Fall muss man beispielsweise notfalls in der Lage sein, ein betroffenes Land, dem man mit einem Veto Unterstützung zukommen ließ, gegen andere Länder militärisch zu verteidigen. Der FAZ-Autor kam seinerzeit zu dem Entschluss, dies könnten nur noch die USA leisten und daher seien sie die einzige legitime Veto-Macht der Vereinten Nationen.
Ein irgendwie gearteter reformierter Sicherheitsrat darf folglich nur solche Länder als Veto-Mächte zulassen, die die Beschlüsse des Gremiums umsetzen können und wollen - und dies in einem globalen und nicht nur regionalen Kontext. Natürlich unter Wahrung ihrer Interessen, das wird man auch einer Veto-Macht immer als legitimen Antrieb einräumen müssen.
Folgt man dieser Logik, dann ist damit auch klar, wer keine Veto-Macht werden sollte, nämlich Deutschland. 1
Zur “Reform” (Erhöhung des Krankenkassenbeitrages und Umgestaltung und damit sicherlich Erhöhung des Zusatzbeitrages) des Gesundheitswesens mag ich gar nicht viel schreiben; allerdings habe ich mit großem Interesse das Interview mit Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) im Deutschlandfunk gehört. Es entwickelte sich folgender Dialog:
Gerwald Härter: Was bleibt denn vom hehren liberalen Grundsatz “mehr Netto vom Brutto”?
Philipp Rösler: Mehr Netto vom Brutto bezieht sich zunächst einmal auf das Steuersystem, bedeutet aber, dass wir die Mitte in unserer Gesellschaft entlasten müssen, und dazu gehört auch, dass wir stabile Sicherungssysteme auf den Weg bringen, denn ohne stabile soziale Sicherungssysteme kann eine Gesellschaft nicht funktionieren, und wer die Mitte stärken will, der muss den Menschen genau solch ein stabiles System bieten, und das haben wir gestern noch stabiler gemacht und auf den Weg gebracht.
Nach einem Blick in das Wahlprogramm der FDP scheint das sogar zu stimmen; auf Seite 4 heisst es:
Die FDP will den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr ihres hart erarbeiteten Geldes belassen. Wir wollen einfache, niedrige und gerechte Steuern für mehr Netto vom Brutto.
Andererseits ist es schon hinterfragenswert, ob man eine steigende Abgabenlast noch mit dem “mehr Netto vom Brutto” vereinbaren kann. Für den Bürger ist es letztlich am Ende des Monates auch egal, ob das Geld beim Finanzamt oder bei der Krankenversicherung landet: Er schaut als Arbeitnehmer auf seine Gehaltsabrechnung, vergleicht die Werte bei “Brutto” und “Netto” und stellt fest, dass er schlicht weniger Netto vom Brutto hat.
Darüberhinaus habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass man “mehr Netto vom Brutto” auch so deuten kann, dass zur Erreichung irgend gearteter Stabilität “weniger Netto vom Brutto” auch zugleich “mehr Netto vom Brutto” bedeutet. Alles klar soweit?
Nachtrag: Zwischenzeitlich ist zum gleichen Thema, etwas breiter angelegt, ein Kommentar von Thorsten Denkler in der Süddeutschen Zeitung erschienen.
2. Nachtrag, vom 2010–07–12 Mo: Unter dem Titel Merkels Mehr-Netto-Märchen nimmt sich Sven Böll in SPIEGEL Online des Themas “Mehr Netto vom Brutto” an und präsentiert einige Berechnungen.
Eine These vorab:
Unser deutsches Steuersystem ist komplex, es gibt eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondertatbeständen. Subventionen und Steuervergünstigungen haben um sich gegriffen. Insgesamt würde dem Steuersystem eine Vereinfachung und ein Kürzen von Subventionen und Steuererleichterungen helfen.
Der These können sicherlich viele Bürger zustimmen. Zugegeben, bei der Ausgestaltung und dem Abbau von Subventionen und Steuererleichterungen würde es Diskussionen und Aufschreien der Betroffenen geben. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich einmal, einen Blick in die regelmäßig erscheinenden Subventionsberichte der Bundesregierung zu werfen; allein schon deshalb, um herauszufinden, was aus Sicht der Regierung hier alles als Subvention und Steuererleichterung gilt und welchen Umfang dies ausmacht. Zu beachten ist, dass sich bereits schon an der Frage, was als Steuererleichterung und was als Subvention gilt, Diskussion entzündet. Aber bleiben wir einmal beim Selbstbild der Bundesregierung. Als Bundestagsdrucksache 17/465 hat die Bundesregierung am 15. Januar 2010 dem Bundestag ihren 22. Subventionsbericht für die Jahre 2007 bis 2010 vorgelegt, immerhin ein Konvolut aus 296 Seiten. Ich möchte im folgenden einmal eine besonders kautzige Steuervergünstigung herausgreifen: Nach § 2 Abs. 2 des Biersteuergesetzes ist der Haustrunk bei Bier, den der Hersteller an seine Arbeitnehmer als Deputat ohne Entgelt abgibt, von der Biersteuer befreit. Soweit, so sonderbar. Auf Seite 230 findet sich hierzu ein “Datenblatt” (bis zum 20. Subventionsbericht hieß das noch Stellungnahme):
Lfd.-Nr. 51
Bezeichnung der Steuervergünstigung Befreiung für Haustrunk bei Bier, den der Hersteller an seine Arbeitnehmer als Deputat ohne Entgelt abgibt.
Ziel Vergünstigung für Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage § 3 Abs. 2 BierStG 1993
Status / Befristung unbefristet
Finanzielles Volumen (Schätzung, Mio €) 2007: 1, 2008: 1, 2009: 1, 2010: 1
Finanzierungsschlüssel: Land: 100%
Art der Subvention Sonstige Hilfen für private Haushalte, die mittelbar Betriebe und Wirtschaftszweige begünstigen
Maßnahme vgl. Bezeichnung der Steuervergünstigung
Degression Eine Degression ist nicht vorgesehen, da das Ziel der Maßnahme fortbestehen soll.
Evaluierung Die Vorschläge der MP Koch und Steinbrück von 2003 bewerten die mit dieser Subvention verbundenenen Steuermindereinnahmen als “Marginalie” und sehen deshalb keinen Abbau vor. Auf eine Evaluierung kann daher verzichtet werden.
Ausblick Die Steuervergünstigung beruht seit 1993 auf EU-Recht (Verbrauchsteuerharmonisierung) und kann deshalb nicht in eine Finanzhilfe umgewandelt werden.
Zugegeben, das Volumen ist nicht sonderlich groß im Vergleich zu den Gesamteinnahmen. Es scheint mir doch aber im Hinblick auf eine Systemvereinfachung symptomatisch zu sein, dass die vielen kleinen Einzelmaßnahmen und Aspekte ständig nicht angefasst werden. Und abgesehen vom Volumen lässt sich natürlich schon die Frage stellen, ob die Brauereimitarbeiter in dieser Hinsicht gefördert werden sollten, also ob das überhaupt ein legitimes Ziel ist. Und wenn, warum beispielsweise Arbeitnehmer anderer Branchen, in denen es bspw. auch Verbrauchsteuern gibt, nicht in gleicher weise gefördert werden sollten. Nach kurzem Innehalten hört man schon das Rauschen, das sich bei jeder Subventionsdiskussion in den Zeitungen niederschlägt, warum nun genau der Haustrunk als Steuervergünstigung auf gar keinen Fall angefasst werden darf. Wie gesagt, es geht nicht um die Einzelmaßnahme, sondern um das willkürliche Herausgreifen einer Vergünstigung und des Umgangs der Bundesregierung hiermit.
Vielleicht ist das aber auch eine ganz neue Erkenntnis, also blättere ich einmal in den 21. Subventionsbericht der Bundesregierung (Bundestag-Drucksache 16/6275). Auf Seite 242 findet sich dann ein vollkommen identischer Eintrag. Abschließend ist hierzu bemerkenswert, dass die Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück mit ihrer Entscheidung, es handele sich um eine Marginalie, eine Evaluierung unnötig machen.
Bis zum 20. Subventionsbericht hat die Bundesrgierung anstelle der heute üblichen Evaluierungsergebnisse noch einzelne Stellungnahmen zu Subventionen und Steuervergünstigungen abgegeben. Diese lautet zum Haustrunk auf Seite 230 des 20. Subventionsberichts (Bundestag-Drucksache 16/1020):
"Zeitpunkt der Einführung und Zielsetzung 1918: Vergünstigung für Arbeitnehmer
Befristung unbefristet
Stellungnahme Gründe bestehen vorerst fort."
Man kann sich ja nun einmal den Spaß machen und nachsehen, ob irgendwann eine andere Stellungnahme vorlag oder ob die bestehende nur via Copy&Paste vorgetragen wurde. Man ahnt das Ergebnis:
- Aus dem 19. Subventionsbericht der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 15/1635), Seite 243:
"Zeitpunkt der Einführung und Zielsetzung
1918: Vergünstigung für Arbeitnehmer
Befristung
unbefristet
Stellungnahme
Gründe bestehen vorerst fort."
- Aus dem 18. Subventionsbericht der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 14/6748), Seite 241:
"Zeitpunkt der Einführung und Zielsetzung
1918: Vergünstigung für Arbeitnehmer
Befristung
unbefristet
Stellungnahme
Gründe bestehen vorerst fort."
- Aus dem 17. Subventionsbericht der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 14/1500), Seite 164:
"Zeitpunkt der Einführung und Zielsetzung
1918: Vergünstigung für Arbeitnehmer
Befristung
unbefristet
Stellungnahme
Gründe bestehen vorerst fort."
An dieser Stelle brach ich meine Recherche ab und warte nun umgekehrt, wieviele Jahre die “Marginalie” via Copy&Paste in die folgenden Berichte übertragen wird.
Two of my code snippets for org-mode are not working with the actual master
of the git repository. I have to check this and I am going to fix them when I find enough time for that.